Der erste Anlass in 2 Teilen ist gelungen, 17.30 h bis 19.15 h Apéro Riche in der Kanzlei MME, dann ab 19.30 h Imbiss im „La santa Sete“ in unmittelbarer Nähe. „Leider“ war der „Reiche Apértif“ so reichhaltig, dass wir nur noch vereinzelt etwas zu uns nahmen – und trotzdem sassen wir noch lange bei zunehmenden Regen unter den Sonnenschirmen, die uns wunderbar schützten. Und das alles am Geburtstag von Ivo.
Zurück zu MME, wo unsere Mitglieder, man beachte die Pics und ausgewählte Gäste zuerst die Aussicht bewunderten, dann den bereits erwähnten Apéro genossen und schliesslich gebannt den Worten von Corina lauschten, welche die Kanzlei kurz und auch ihre Stärken skizzierte. Am Anfang hatte ihr Jürg, unser Finanzchef, noch einen Blumenstrauss und einen Gutschein als Gratulation für die am 13.1.23 geborene Tochter, Valentina Felicitas, überreicht. Ich will es gar nicht leugnen, ich hörte sie selber auch zum ersten Mal bei einem derartigen Auftritt, aber Tochter Corina hat mich beeindruckt.
Von MME gab sich E die Ehre, E wie Eckert, mehr über ihn im Google. Er nahm erstaunt zur Kenntnis, dass mit Roland Schmid, der Präsident des Handelsgerichtes und Vize-Präsident des Obergerichtes zugegen war, wie auch Dr. Isabelle Berger, die Mutter eines meiner kleinen Schützlinge und hochdekorierte Fürsprecherin. Roli Schmid war in den 70-er Jahren eines meiner Schützling im GC-Nachwuchs und ziemlich talentiert, dribbelte allerdings etwas viel. Ich hatte in der gleichen Mannschaft auch Marcel Koller und Herbert Herrmann. Ich hatte Roli übrigens in der Zeit als Corina sich auf die mündliche Anwaltsprüfung vorbereitete, gebeten, ihr etwas mentale Unterstützung zu gewähren. Aus purem Zufall war er dann Wochen später gerade auf dem Heimweg vom Obergericht, als Corina nach der bestandenen Prüfung genau dort ihren Luftsprung fabrizierte, den wir natürlich auf das Photo bannten.
Mehr zum fachlichen Inhalt, dem Vortrag möge man der beiliegenden Präsentation von Corina entnehmen. Ich glaube, diese Art von Anlässen unserer Mitglieder können den Zweck der Selbstpräsentation gut erfüllen, und die erstmals praktizierte Zweiteilung ermöglicht eine teilweise Teilnahme, selbst wenn der Zeitpunkt auch anderweitig schon vergeben ist.